Schwanger – und nun? Vor dieser Frage stehen tagtäglich Frauen, in deren Uterus ungewollt ein neues Leben heranwächst. Es ist Paragraph 219a StGB, der es ihren Ärzten in Deutschland bislang verbietet, sie über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, wenn sie diese selbst anbieten. Fakt ist: straffrei abtreiben können Frauen nur, wenn sie den Abbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen durchführen lassen und mindestens drei Tage zuvor eine Beratung in einer Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstelle wahrnehmen. Das Lore-Agnes-Haus der Arbeiterwohlfahrt in Essen ist eine solche Stelle. Dr. Nadia Heming berät dort zu Sexualität, Familienplanung und Schwangerschaftskonflikten. Sie berät werdende Mütter in der Frauenklinik am Universitätsklinikum Essen und weiß: ist die straffreie Zeit für eine Abtreibung erst einmal überschritten, muss das Kind austragen werden. Wurde die Frau hingegen vergewaltigt, oder besteht wegen der Schwangerschaft eine Gefahr für Leib und Leben, gelten andere Regeln.
Ihr ungewolltes Kind behalten, kann und will nicht jede Frau. Eine Alternative ist, es zur Adoption freizugeben. Bevor dies möglich ist, muss das Kind aber erst einmal zur Welt gebracht werden: zuhause, im Keller oder sonst wo anonym unter Strapazen zu gebären, ist gefährlich. Überleben Mutter und Kind die Tortur und verläuft die Nachgeburt ohne Komplikationen, führt der Weg nicht selten zur Babyklappe. Hier kann das Kind in behutsame Hände abgegeben werden, um zunächst bei einer Pflegefamilie und später bei Adoptiveltern zu landen. Wer seine Mutter ist, erfährt das Kind hingegen nicht: eine halblegale Möglichkeit, die zahlreiche Risiken birgt.
Die „vertrauliche Geburt“ ist eine Alternative – für Mutter und Kind. Sie bietet beiden medizinische Versorgung, vom Bekanntwerden der Schwangerschaft an, ohne dass Kliniken und Medizinern persönliche Daten preisgegeben werden. „Frau Müller“ entbindet vertraulich, heißt es dann oftmals. Wer hinter dem Pseudonym steht, weiß nur eine Person. „Die Frau muss mir in der Beratungsstelle ihre Identität preisgeben“, erklärt Dr. Heming. Es wird ein Herkunftsnachweis ausgefüllt, der beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hinterlegt wird. Mit 16 Jahren hat das Kind das Recht dieses Dokument einzusehen – und zu erfahren, wer seine leibliche Mutter ist. Ist dies für die Mutter aus unterschiedlichen Gründen untragbar, kann ein Familiengericht diese Option aussetzen. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Geburt stehen, übernehme das Amt, so Dr. Heming. „Jede Geburtsklinik ist verpflichtet vertrauliche Geburten durchzuführen; das gilt für konfessionsgebundene Krankenhäuser ebenso“, betont sie.
Am Essener Uniklinikum gebären ein bis zwei Frauen Pro Jahr vertraulich. Bundesweit sind es um die 100. „Es sind erstaunlich wenig, die dieses Angebot nutzen. Die vertrauliche Geburt ist unter Frauen weitgehend unbekannt. Die Frauen wissen zudem meist früh, dass sie schwanger sind und entscheiden dann: entweder ich bekomme mein Kind, dann behalte ich es auch, oder aber ich breche die Schwangerschaft ab. Wer sein Kind vertraulich entbindet, gibt es im Anschluss zur Adoption frei“, erklärt Dr. Angela Köninger, leitende Oberärztin in der Frauenklinik am Uniklinikum. Doch das sei nicht immer so: bei ihrer ersten vertraulichen Geburt wollte die Mutter das Kind anschließend doch selbst aufziehen. Es war ihr fünftes. Die Geburt in der Klinik verlief dennoch vertraulich und ohne Komplikationen – mit einem Happy End für Mutter und Kind.
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Aktiv im Thema
anwalt.org/abtreibung | Die Seite schafft einen guten Überblick über Rechtslage bei Schwangerschaftsabbrüchen.
profamilia.de | Gemeinnütziger Verein für selbstbestimmte Sexualität und eigenverantwortliche Familienplanung. Berät, informiert und unterstützt.
frauenberatungsstellen-nrw.de | Gemeinnütziger Verein, der sein kostenloses Angebot an alle Frauen richtet und auf Wunsch anonym agiert.
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Lust auf Abtreibung ??
der Verfasser scheint wohl gerade von der UNI zu kommen. Lust auf Abtreibung, was für eine unverfrorene Headline.
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