trailer: Frau Sabisch, vor fast zwei Jahren stimmte der Bundestag für die „Ehe für alle“. Hat sie das überrascht?
Katja Sabisch: Ich glaube, für die Politikwissenschaft ist der Vorgang eine interessante Fallstudie, weil es aus einer günstigen Konstellation heraus geschehen ist, in der ganz unterschiedliche Entscheidungen eine Rolle gespielt haben. Überrascht hat es mich erst mal nicht, denn ich glaube, dass in der Bevölkerung, oder in vielen Teilen der Bevölkerung, diese Entscheidung schon keine mehr war. Denn viele Leute empfinden ein Zusammenleben von Mann und Mann, sowie Frau und Frau schon längst als alltäglich.
Wie sieht die gesellschaftliche Realität heute aus?
Ich weiß, dass viele Menschen die Möglichkeit genutzt haben, sich auch juristisch für einander zu entscheiden. Ich denke auch, dass Regenbogenfamilien inzwischen tatsächlich besser gestellt sind, dass aber im Alltag immer noch Diskriminierung stattfindet, indem etwa Formulare noch nicht an die Rechtslage angepasst wurden, oder dass Elternabende in der Kita oder der Schule problematisch sein können, weil sie dort noch auf Vorbehalte treffen. Diese Alltagsdiskriminierung steht immer noch ein wenig im Widerspruch zur juristischen Gleichstellung.
Angela Merkel wurde damals zitiert, dass sie hoffe, „dass nun gesellschaftlicher Friede einkehre“. Hat sich diese Hoffnung erfüllt?
Naja, nein, ich glaube das nicht. Ich denke, dass es insgesamt gesehen gesellschaftliche Kräfte und Diskurse gibt, die die Uhr gerne zurück drehen würden. Das betrifft nicht nur die Ehe für alle: Immer wenn es um Geschlechterpolitik geht, ob es nun Schwule und Lesben betrifft, die dritte Option oder auch feministische Politik, gibt es einen großen Aufschrei, gerade von rechter Seite. Da herrscht bestimmt kein Friede, auf dem Rücken der Geschlechterpolitik werden Konflikte ausgetragen, die etwas mit anti-emanzipatorischer Politik zu tun haben. Ich denke, dass auf diesem Feld immer noch sehr viele Kämpfe stattfinden.
Das Grundgesetz spielt bei der Debatte eine entscheidende Rolle. Wie argumentieren die Gegner?
Die Gegner der Reform beziehen sich eben nicht auf die Würde des Menschen und das Recht auf freie Selbstentfaltung, sondern auf einen Begriff von Natur, der so nicht existiert. Sie gehen davon aus, dass allein Heterosexualität natürlich ist, und dass Männer und Frauen von Natur aus so und so sein müssten. In der Wissenschaft haben wir auf vielfältige Weise empirisch zeigen können, dass das so nicht gilt: Es sind gesellschaftliche Vorstellungen, die Männer und Frauen prägen und nicht irgendwelche Gene. Es ist meine Entscheidung, zu leben, wie ich das möchte, nicht die Entscheidung der Natur. Das ist immer wieder der Fluchtpunkt, an dem sich viele Konservative sammeln, die sagen, alles außer Heterosexualität sei widernatürlich.
Die Gegner argumentieren etwa, die Ehe sei eine „Institution“ die „besonderes Schutzes“ bedarf. Was ist damit gemeint?
In der Soziologie etwa verstehen wir unter der Ehe ein gewisses Regelwerk. Der „besondere Schutz“ hingegen ist ein politischer Begriff, insofern, dass die Ehe, sobald Kinder im Spiel sind, als kleinste gesellschaftliche Einheit betrachtet wird, in der Menschen zusammenleben und in der Gefühle erlaubt sind.Es wird auch immer wieder das Argument ins Feld geführt, das Kind brauche nun mal verschiedene Rollenvorbilder: es brauche Mutter und Vater.
Wie antworten Sie darauf?
Wenn wir an das Kindeswohl denken, das hier ja das Argument ist,können wir aus der empirischen Forschung heraus zeigen, dass Kinder nicht mit Rollenvorbildern glücklich sind, sondern dann, wenn die Beziehung der Eltern funktioniert. Dann ist es auchvöllig irrelevant, ob es nun Frau und Mann oder zwei Männer, beziehungsweise zwei Frauen sind, die diese Familie als Erwachsene führen.Das Argument, das wäre schlecht fürs Kind, ist schlicht politisch und ideologisch motiviert. Bei alleinerziehenden Eltern wird ja auch nicht lamentiert, dass die Kinder total zerrüttet aufwachsen würden.Es gibt sehr gute Forschungen zu dieser Frage, die immer wieder zeigen, dass Kinder in Regenbogenfamilien ebenso behütet aufwachsen wie andere Kinder. Der einzige Unterschied ist, dass sie häufiger von Diskrimierung von außen betroffen sind.
Bayern verzichtete auf eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die AfD plant trotzdem eine. Welche Aussichten räumen Sie dieser ein?
Dass diese Vorstöße aus dieser Richtung kommen, ist natürlich nicht verwunderlich. Da gibt es eben die größten Vorbehalte. Ich glaube, diese Bemühungen könnten auf zwei Ebenen Erfolg haben: Zum einen werden sie wieder eine gesellschaftliche Debatte anstoßen, in der die traditionalistischen und konservativen Stimmen wieder sehr hörbar gegen emanzipatorische Poltik wettern werden. Auf der Ebene des Rechts allerdings denke ich, wird der Erfolg eher bei der Gegenseite liegen, indem nämlich die Rechte von queeren, schwulen und intergeschlechtlichen Menschen weiter gestärkt werden. Durch die Entscheidung zur dritten Option etwa wurde sichtbar, worauf es ankommt: nämlich auf das individuelle Persönlichkeitsrecht, sein Leben so zu gestalten, wie man das möchte. Da können AfD und CSU tun, was sie wollen, wenn es tatsächlich um die Grundwerte unserer Gesellschaft geht, sieht die Argumentation der Rechtskonservativen sehr schlecht aus.
Auf der anderen Seite fordern mehrere Bundesländer grundgesetzlichen Schutz für LGBTQI –Personen. Halten Sie die Zeit für reif?
Wir leben in einer pluralen Gesellschaft, die sehr vielfältig ist. Nur wenn es um Geschlecht geht, um Körper und Begehren, um sexuelle Orientierung, dann sind oft diese schon erwähnten Sicherungsdiskurse am Werk, das würde nicht der Natur entsprechen. Deswegen denke ich, wenn klar definiert werden sollte, dass es diese Vielfalt gibt und das sie schützenswert ist, würde das den Menschenrechten besser entsprechen, als ohne diese Festlegung. Dass Mann und Frau gleichgestellt sind, steht ja auch im Grundgesetz und allein das ist schon schwierig genug umzusetzen. Von daher ist es auf jeden Fall wünschenswert.
Für wie gefestigt halten sie die momentane Gesetzeslage? Ist ein Rollback im Bereich des Möglichen?
Nein, das kann ich mir nicht vorstellen. Ein juristischer Rollback ist unwahrscheinlich. Aber die Frage ist ja, was den Alltag der Menschen bestimmt – was passiert, wenn ich einkaufen gehe, wenn ich mein Kind in die Kita bringe? Da gibt es Diskriminierungsstrukturen und wenn es eine gesellschaftliche Stimmung gibt, nach der es in Ordnung ist, wenn Menschen aufgrund ihrer Identität oder Orientierung angegriffen werden, haben wir natürlich ein Problem. Dann ist es auch egal, was der Gesetzgeber sagt, denn über Gesetze nachzudenken ist sehr abstrakt, die bestimmen nicht die Lebensrealität und entspricht nicht der Relevanz im Alltag.
Was fehlt noch zur völligen Gleichstellung?
Juristisch nachgebessert müsste meiner Meinung nach noch in den Fragen der Kinderrechte und des Adoptionsrechts. Da hinken wir noch einigen anderen Ländern hinterher. Auch was die wissenschaftlichen Erkenntnisse in dieser Frage angeht. Ansonsten wünsche ich mir, dass weiter an einer gesellschaftlichen Offenheit und Toleranz gearbeitet wird. Schließlich tut es niemandem weh, wenn Menschen so leben, wie sie es möchten.
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