Brauchen wir Gefängnisse? Na klar, würden wohl die meisten sagen, irgendwo muss man gefährliche Verbrecher ja wegsperren. Tatsächlich sitzen mehr als fünfzig Prozent aller Insassen Haftstrafen von unter einem Jahr ab. Das klingt nicht nach Schwerverbrechern. Diese und viele weitere interessante Fakten über den deutschen Strafvollzug präsentierte der Jurist und ehemalige JVA-Direktor Thomas Galli im Q1 in Bochum. Damit pflanzte er seinen Zuhörern die unerhörte Frage ein: Wofür sind Gefängnisse denn eigentlich gut?
Wie Strafvollzug begründet wird
Offiziell begründet der Staat die Notwendigkeit mit den fünf Pfeilern Vergeltung, Resozialisierung, Abschreckung, Sicherung der Allgemeinheit sowie Stärkung des Vertrauens in Recht und Gesetz. Ist das noch zeitgemäß? Und funktioniert es überhaupt? Bereits der Staatsanwalt Fritz Bauer, der sich in der Nachkriegszeit um die juristische Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen große Verdienste erworben hat, nannte das Schuldstrafrecht ein Relikt aus der „Affenzeit“, dort sei „mehr Glauben als Wissen am Werk“. Bis heute bestehen die Zweifel fort. Das Schuldstrafrecht ist aber wesentlich dasselbe geblieben.
Thomas Galli dekonstruierte in seinem Vortrag die Pfeiler des Strafvollzugs als Mythen. Dabei stützte er sich auf Zahlen und Studien aus der ganzen Welt und unterstrich diese dann und wann mit anekdotischer Evidenz aus seinem langjährigen Berufsleben im Strafvollzug.
Abschreckungseffekt?
Man müsse in Deutschland doch echt etwas anstellen, um im Knast zu landen, oder? Was ist dann mit Gallis Mandanten, der wegen Diebstahls im Wert von 2,89 Euro verurteilt wurde? Immer wieder wird der Abschreckungseffekt bemüht, wenn es darum geht, Strafvollzug zu rechtfertigen. Eine Studie aus den USA aber zeige, dass Jugendliche, die regelmäßig mit Gefängnisbesuchen abgeschreckt werden sollten, häufiger straffällig wurden als die Kontrollgruppe ohne direkte Konfrontation. Drogendealern eröffneten sich im Gefängnis neue, lukrativere Märkte. Die JVA sei ein „kriminogener Ort“ sagte Galli. „Das geht nach hinten los“, resümierte er wiederholt, wenn er die Wirkung der Institution Gefängnis mit ihrer Intention verglich.
Wie steht es um die Idee der Vergeltung? Es scheint ein Grundbedürfnis des Menschen zu sein, Unrecht nicht ungesühnt zu lassen. Dabei stellte Galli den Vergeltungsdrang dem Gerechtigkeitssinn nahe. Doch die meisten Menschen, die finanziellen Schaden erlitten haben, wollten gar nicht, dass der Täter eine Strafe absitzt. Sie wollten ihr Geld zurück. Mit Freiheitsstrafe werde ein Diebstahl keineswegs vergolten.
Neuer Podcast „Schuld. Strafe. Recht?“
Gehören Gefängnisse demnach gänzlich abgeschafft? Nein, es gebe Menschen, die sollten zur Sicherheit weggesperrt werden, etwa Leute, denen es Freude bereitet, Kinder zu missbrauchen. Damit setzte Thomas Galli auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, auf den sich alle einigen können.
Dem Vortrag schloss sich eine Fragerunde an. Außerdem diente der Vortrag der Vorstellung des Podcasts „Schuld. Strafe. Recht?“, in dem Thomas Galli für das Fritz Bauer Forum unterschiedliche Akteuren zum Austausch über diese Fragen einlädt. Die erste Folge erscheint am Dienstag.
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