Die Verfolgung einer Opfergruppe zur Zeit des NS-Regimes wird oftmals vergessen – queere Menschen. In der Ideologie der Nazis wurde Homosexualität als „widernatürliche Veranlagung“ angesehen. Im Mai 1933 stürmte die SA das Institut für Sexualwissenschaften in Berlin. Heinrich Himmler gründete 1936 die „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung“. Schwule Männer hatten es in der NS-Zeit besonders schwer. Zwar wurden auch lesbische Frauen gemeinsam mit Prostituierten und Menschen mit psychischer Krankheit als „asozial“ eingestuft, allerdings wurde weibliche Sexualität kaum ernst genommen und deshalb seltener bestraft. Homosexualität unter Männern hingegen galt als Bedrohung für die „Volksgemeinschaft“. Zwischen 10.000 bis 15.000 Männer wurden in Konzentrationslager deportiert und gezwungen, den rosa Winkel zu tragen.
Auch im Ruhrgebiet wurden Homosexuelle verfolgt, wie lokale Untersuchungen zeigen. Die Haftbücher des Dortmunder Polizeigefängnisses Steinwache, die die Jahre 1933 bis 1945 dokumentieren, zeugen von der Zusammenarbeit des NS-Regimes mit Polizei und Justiz. In Kooperation mit der Dortmunder LSBTIQ*-Koordinierungsstelle spricht der Historiker und Archivar Frank Ahland auf der Basis dieser Dokumente über die Dynamik der Verfolgung und ihre Fortsetzung in der Nachkriegszeit. Denn in Bezug auf den Umgang mit homosexuellen Männern gab es in Deutschland keine „Stunde Null“. Stattdessen wurde die Verfolgung fortgesetzt und auf den erlernten Ermittlungsstrategien aufgebaut, wie Ahland berichtet: „‚Für die Homosexuellen ist das Dritte Reich noch nicht zu Ende.‘ Diese bittere Bilanz zog der Historiker Hans-Joachim Schoeps 1963, 18 Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus. Zwar gab es keine KZs mehr, doch der Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs galt weiter in der von den Nazis erheblich verschärften Fassung. Die Polizei nahm ihre Methoden der Verfolgung (Fotokarteien, Überwachung von Treffpunkten in zivil u.a.m.) mit in die neue Zeit. Die Zahl der bis 1969 in der Bundesrepublik verurteilten Männer war in etwa ebenso hoch wie die in den 12 Jahren des Nationalsozialismus.“ Obwohl der Paragraf 175, der im Kaiserreich die „widernatürliche Unzucht“ zwischen Männern unter Strafe stellte, erst unter dem Nazi-Regime schon bei Verdachtsfällen angewandt wurde, interpretierte ihn das Bundesverfassungsgericht 1957 als nicht nationalsozialistisch geprägt.
Die Verfolgung homosexueller Männer in Dortmund: NS-Zeit/BRD | Do 25.4. 17.45 Uhr | VHS Dortmund | vhs.dortmund.de
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